Neuzeit (Preußen: Gesetze)

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Orden und Ehrenzeichen

Allerhöchste Kabinetsorder an den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg, betreffend die Bestimmung, daß die Denkmünzen, welche für den letzten beendigten Krieg gestiftet worden, nach dem Tode ihrer Besitzer, bei den Kirchspielen, zu welchen die Verstorbenen gehörten, aufbewahrt werden sollen.

Vom 7ten Februar 1815.
Wien, den 7ten Februar 1815. 1 Blatt mit einer Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 263).
* Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Wien. - Wiener Kongress. - Kriegsdenkmünze.
Bestellnummer: 161628
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Orden und Ehrenzeichen

Allerhöchste Kabinetsorder aus dem Kriegs-Ministerium vom 30sten Oktober 1814., daß Vergehen, welche Kassation oder Ausstoßen aus dem Soldatenstande rechtlich nach sich ziehen, den Verlust der Denkmünze für die Jahre 1813 und 1814. zur Folge haben sollen.

Wien, den 30sten Oktober 1814.
Berlin den 16ten Februar 1815. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 258).
* Über die Kriegsdenkmünze für Preußen, veranlaßt durch eine "Anfrage des Geneal-Majors Decker". - Friedrich Wilhelm Heinrich von Decker (Potsdam 1744 - Carlsruhe in Schlesien 1828), Wikip. führt auf: "Am 20. Februar 1813 - im Vorfeld der Befreiungskriege - bekommt er den Befehl, sollte die Armee marschieren, das Kommando über die in Schlesien zurückbleibenden Artillerie-Kompanien übernehmen. Am 16. Mai 1813 wurde er zu seinem 50-jährigen Dienstjubiläum auch zum Generalmajor befördert... Am 12. April 1815 erhielt er seinen Abschied mit dem Charakter eines Generalleutnants...Für seine Verdienste wurde er dann am 16. September 1819 in den Adelsstand erhoben".
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Orden und Ehrenzeichen

Allerhöchste Kabinetsorder vom 12ten Mai 1822., daß Besitzer von Orden etc. die Dekorationen derselben während einer zu erleidenden Festungsstrafe nicht tragen sollen.

Potsdam, den 12ten Mai 1822. 2 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 731).
* "...Dekorationen von Orden, Ehrenzeichen und Denkmünzen, nicht anlegen, sondern vielmehr...der vorgesetzten oder strafvollziehenden Behörde überliefert...aufbewahrt...zurückgegeben werden sollen", sofern aber die Führung Bedenken veranlaßt, höheren Orts Anzeige zu machen war.
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Orden und Ehrenzeichen

Allerhöchste Kabinetsorder vom 12ten Mai 1822., daß Besitzer von Orden etc. die Dekorationen derselben während einer zu erleidenden Festungsstrafe nicht tragen sollen.

Potsdam, den 13ten October 1824. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 894).
* "...daß ein Soldat nicht ohne Besitz des National-Militairabzeichens in der 1sten Klasse des Soldatenstandes verbleiben und eben so wenig ein, in der 2ten Klasse befindlicher Soldat das National-Militairabzeichen besitzen oder wenn er in das bürgerliche Verhältniß zurücktritt, die Nationalkokarde tragen kann". Unter Punkt 6 und 7 der Verordnung wird über das Tragen des Landwehrkreuz reglementiert, sowie ein Unbefugten Tragen von Orden und Ehrenzeichen mit Strafe bedroht.
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Allerhöchste Kabinetsorder vom 14ten Dezember 1815. wegen der für Nicht-Kombattanten errichteten Kriegs-Denkmünze.

Berlin, den 14ten Dezember 1815.
Berlin den 7ten Dezember 1816. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 375).
* Jetzt auch für Beamte, "welche des Dienstes wegen der fechtenden Armee ins Feld gefolgt sind...mit Eifer und Treue gedient haben...". - * Kriegsdenkmünze.
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Allerhöchste Kabinetsorder vom 19ten August 1819. die Verwürkung des Erbrechts zum eisernen Kreutz 2ter und zum Besitz des Russischen St. Georgen-Ordens 5ter Klasse betreffend.

Berlin, den 19ten August 1819. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 560).
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Allerhöchste Kabinetsorder vom 19ten November 1820., die Bestrafung des unbefugten Tragens von Orden und Ehrenzeichen betreffend.

Troppau, den 19ten November 1820.
Berlin den 17ten Februar 1821. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 637).
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Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten September 1817; betreffend, daß gewisse Vergehungen auch den Verlust der zweiten Kriegs-Denkmünze nach sich ziehen sollen.

Berlin, den 25sten September 1817. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 446).
* Preußen: Kriegsdenkmünze.
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Orden und Ehrenzeichen

Allerhöchste Kabinetsorder vom 3ten April 1834., betreffend die Wiederverleihung der Kriegsdenkmünze.

Berlin, den 3ten April 1834. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1519).
* Preußen: Kriegsdenkmünze.
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