Allerhöchste Kabinetsorder vom 23sten Februar 1817., betreffend den durch Rechtsurtheile verwirkten Verlust von Kriegesdenkmünzen, welche den vertragsmäßig aus andern in diesseitige Dienste übernommenen Militairpersonen von ihren bisherigen Landesherren verliehen worden.

Berlin, den 23sten Februar 1817. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 406).
* Preußen: Kriegsdenkmünze.

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