Allerhöchste Kabinetsorder an den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg, betreffend die Bestimmung, daß die Denkmünzen, welche für den letzten beendigten Krieg gestiftet worden, nach dem Tode ihrer Besitzer, bei den Kirchspielen, zu welchen die Verstorbenen gehörten, aufbewahrt werden sollen.

Vom 7ten Februar 1815.
Wien, den 7ten Februar 1815. 1 Blatt mit einer Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 263).
* Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Wien. - Wiener Kongress. - Kriegsdenkmünze.

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