Allerhöchste Kabinetsorder an den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg, betreffend die Bestimmung, daß die Denkmünzen, welche für den letzten beendigten Krieg gestiftet worden, nach dem Tode ihrer Besitzer, bei den Kirchspielen, zu welchen die Verstorbenen gehörten, aufbewahrt werden sollen.