Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten September 1817; betreffend, daß gewisse Vergehungen auch den Verlust der zweiten Kriegs-Denkmünze nach sich ziehen sollen.

Berlin, den 25sten September 1817. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 446).
* Preußen: Kriegsdenkmünze.

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