Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten September 1817; betreffend, daß gewisse Vergehungen auch den Verlust der zweiten Kriegs-Denkmünze nach sich ziehen sollen.
Berlin, den 25sten September 1817. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 446). * Preußen: Kriegsdenkmünze.