Berlin, Decker 1856. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4403). * Regelt in sechs Paragraphen den Umgang mit den Dampfkesseln, wobei hier wohl eher an den Bergbau als an die andere Industrie gedacht war. Genannt sind Kesselwärter und Kesselbesitzer, die Dampfkessel "an Lokomotiven und... Dampfschiffen" fanden durch dieses Gesetz keine Anwendung. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Kraftmaschinen").
Charlottenburg, den 30. Mai 1853. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3787). * Betrifft die Steuer für die jeweilige Eisenbahngesellschaft in Preußen.
Berlin, den 14. Dezember 1868. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7286). - Erstes Blatt nur als Kopie eingebunden. * Berlin-Potsdam-Mag deburger Eisenbahngesellschaft. Mit Nennung einer Verlängerung Verlängerung bzw. Anschluß nach Helmstedt, Abzweigung nach Jerxheim und Anschluß der Bahn bei Sudenburg.
Sanssouci, den 21. August 1846. S. 404-430 (komplett). 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2753). - Stockflecken. * "Zur Anlage einer Eisenbahn welche Aachen, die Rheinische und die Aachen-Maestricher Eisenbahn mit Rheydt, Gladbach, Neuß und Düsseldorf". Genannt sind sodann Teile derselben als Zweigbahnen, Anschlüsse und Verbindungen, welche bereits ausgefhrt wurden oder werden, wie die Zweigbahn nach Kohlscheid, Eisenbahn Rheydt in Gemeinschaft der Bahn von Ruhrort über Uerdingen und Krefeld nach Gladbach, Eisenbahnverbindung über Jülich, Eisenbahn von Düsseldorf nach Sittard.
Potsdam, den 31. März 1856. S. 265-292 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 4401). * Die Landgemeindeordnung für Westfalen ist eine Dorfordnung, die für jede Dorfgeschichte des 19. Jahrhunderts wertvoll ist.