Eisenbahnanleihegesetz.

Vom 10. Juni 1914.
Berlin, Reichsdruckerei 1914. 8 Blatt mit sechzehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11355).
* Für die Erweiterung, Vervollständigung und besseren Ausrüstung der Strecken: Nennt etliche Strecken und Bauausführungen, die genehmigt wurden, ausführlicher als Anlage 1 "Vertrag betreffend en Übergang des Cronberger Eisenbahnunternehmes auf den Preußischen Staat" [Kronberg im Taunus] und Anlage 2 mit dem "Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg, betreffend den Übergang der Wilhelmshaven-Oldenburger Eisenbahn in das Eigentum des Oldenburgischen Staates". Bei der Auflistung die "Haupteisenbahnen" (z. B. Michendorf nach Mahlsdorf), "Nebeneisenbahnen" (z. B. Stolberg-Rottleberode nach Stolberg am Harz), die Herstellung eines zweiten oder weiteren Gleises (z. B. Strecke Altefehr-Bergen auf Rügen, Luckenwalde-Jüterbog, Ilsenburg-Bad Harzburg, Eisfeld-Coburg Pbf, Gerstungen-Vacha u. a.), sowie zur Deckung von Mehrkosten (z. B. Eisenbahn von Buhlen nach Korbach, Borbeck über Frintrop nach Bottrop). - Alle mit genannter Summe in Mark.

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