Nachtrags-Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Justizministerium und des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Vom 30. April 1880.
Berlin den 4. Juni 1880. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8720).

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