Berlin den 21. Oktober 1897. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9955). * Forstschutz, Forstämter, Regierungsbezirk Wiesbaden, Nassau. - Gedruckt unterzeichnet durch Kaiser Wilhelm "Gegeben Hubertusstock, den 12. Oktober 1897" (am Werbellinsee, Schorfheide).
Berlin, Decker 1868. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7288). - Letztes Blatt etwas stockfl. * Sowie als Anlage der textliche Abdruck der Schuldverschreibung (Gemeinderat, Bürgermeister) und Talon.
Berlin, Decker 1867. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6868). * Verfassung für die Kommunen im [preußischen] Regierungsbezirk Wies baden. Abgehandelt in 20 Paragraphen. Aufgeführt sind mit Sitz und Stimme. 1.) Die Standesherren: Besitzer der Standesherrschaft Schaumburg-Holzappel, der Fürst zu Wied wegen der Standesherrschaft Runkel, der Graf zu Leiningen-Westerburg wegen der Standesherrschaft Westerburg, der Graf zu Solms-Rödelheim wegen Rödelheim. 2.) zwei gewählte Vertreter der großen Grundbesitzer. 3.) je zwei Abgeordnete der im Verbande belegenen Kreise. Zusammen 28 Mitglieder.
Berlin 1886. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9110). * "Bis zur Verwaltungsreform 1885/86, die zur Eingliederung Frankfurts und seiner Landgemeinden in den Regierungsbezirk Wiesbaden führte, bestand zusätzlich noch der Kommunalständische Verband Frankfurt. Die Reform fasste die Kreise der Regierungsbezirke je zu einem höheren Kommunalverband zusammen, Bezirksverband Kassel bzw. Wiesbaden genannt, die die Aufgaben erfüllten, die sonst ein Provinzialverband übernahm" (Wikip.).
Berlin den 1. Mai 1879. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8637). * Abgedruckt ist das "Statut" der Gemeinde zum Zweck einer Synagoge, Religionsschule, "Schechitah (Einrichtung für das rituelle Schlachten)", das rituelle Bad, Begräbniswesen Wohltätigkeitsanstalten und das Rabbinat. Nicht aufgenommen wurden nicht in dem Bund Abrahams (Beschneidung) aufgenommen ist, oder in verbotener Ehe lebte. Namentlich genannt sind die Vorstandsmitglieder: Abraham Stein, Hayum Rosenthal, M. J. Löwenthal, Adolph Strauß und Mayer Baum. Über die Aufgaben des Rabbiner befinden zwei Paragraphen mit 8 Absätzen. - Stichwort: Jüdische Gemeinde zu Wiesbaden.
Berlin den 31. März 1887. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9181). * Stichworte: Kreis bzw. Landkreis, Landratsamt, Kreisstände, Kreistag.