Verordnung, betreffend die Verleihung der Rechte einer Synagogengemeinde an die altisraelitische Kultusgemeinde zu Wiesbaden.

Vom 24. März 1879.
Berlin den 1. Mai 1879. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8637).
* Abgedruckt ist das "Statut" der Gemeinde zum Zweck einer Synagoge, Religionsschule, "Schechitah (Einrichtung für das rituelle Schlachten)", das rituelle Bad, Begräbniswesen Wohltätigkeitsanstalten und das Rabbinat. Nicht aufgenommen wurden nicht in dem Bund Abrahams (Beschneidung) aufgenommen ist, oder in verbotener Ehe lebte. Namentlich genannt sind die Vorstandsmitglieder: Abraham Stein, Hayum Rosenthal, M. J. Löwenthal, Adolph Strauß und Mayer Baum. Über die Aufgaben des Rabbiner befinden zwei Paragraphen mit 8 Absätzen. - Stichwort: Jüdische Gemeinde zu Wiesbaden.

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