Berlin, Decker 1843. 8 Blatt mit sechzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2340-2341). * Zur Jagd in Westfalen sind im ersten Teil 27 Paragraphen aufgeführt, in zwei Abschnitte wird dort auch auf Jagdhunde eingegangen ("Jagen mit Bracken und dem Horn, sowie zum Suchen mit dem Hühnerhunde"), im zweiten Teil, der Durchführungsverordnung nochmals 46 Paragraphen, mit z. B. Beschreibung der Beschaffenheit des Terrains für A. Nieder Jagd, B. Mittlere Jagd und C. Hohe Jagd. Betreffend Jagdteilungen, Jagdkommission usw.
Berlin, 1. Februar 1840. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., No. 2066). * Ermäßigung der Bezeigungsgelder für Lehen in Westfalen. Genannt ist die Probstei Meschede, Mannlehen, Weiberlehen usw.
Berlin den 14. September 1887. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9237). * Fischerei, Fischfang in Westfalen. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (Buchstabe A-G, von der Weser bis der Lahn).
Berlin, den 28. Februar 1845. 5 Blatt mit neun Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2550). * Bergwerke, Erbstollengerechtigkeit, Bergwasser, Wassergefaälle und Wasserleitungen, Poch- Wasch- und Aufbereitungsanlagen etc. Unterausdrücklicher Erwähnung der im Bezrik des Bergamt zu Siegen befindlichen Salinen- und Hammerwerke,
Sanssouci, den 11. Juli 1845. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2600). * Zum Siedlungswesen und Bauwesen. Geregelt wurde in 14 Paragraphen der "Antrag auf Gestattung der Ansiedlung" (gemeint ist der Zuzug und Meldung bei der Ortspolizeibehörde), Nachweise wurden verlangt für den Eigentums des Platzes [Bauplatz], Weg und Beschaffung eines Weges als Zugang zum Grundstück [Erschließung] und ausreichenden Vermögensnachweis für Ausführung des Baues und Einrichtung. Gemeindevertreter konnten widersprechen (Punkte aufgeführt), letztlich eine Entscheidung beim Landrat.
Sanssouci, den 14. Juli 1843. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2372). * Flachsspinnen, Spinnerei in Westfalen, Leinwandweberei, Maß der Haspel als Ergänzung zur Maaß- und Gewichtsordnung.