Berlin, 11. Juni 1829. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8° (23,0 x 18,5 cm). (Gesetzslg., No. 1205). * Regelt die den Bürgern auferlegte Verpflichtung von 1809 bzw. 1813, die Wachen zu besetzen, insofern, daß bei "vorübergehender Abwesenheit der Garnison...das dringenste Bedürfnis zu...Gestellung der...erforderlichen Wachmannschaften, eine den Kommunen obliegende Verpflichtung bleibt", mit Ausnahme der Militärgebäude und Gefängnisse. - Ein Dokument zur Sicherheit in den Gemeinden und Städten, außerhalb von Polizei und Nachtwächter, welche dann zur Bildung einer Bürgerwehr führte. Abgedruckt ist als Anhang zur Erinnerung ein Bericht an den Staatsminister Graf Dohna, daß Soldaten nur maximal einmal in der Woche Wachdienst zu leisten haben (7. April 1809). * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Geschichte - Militärgeschichte: Befreiungskriege"). * Reihe:
Berlin den 8. Januar 1921. 39 S. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12012-12013). * Landtagswahl und Kreistagswahl der Provinzen in Preußen. Über Wahlunterlagen, Wählerverzeichnisse, Wahlvorschläge, Stimmbezirke, Wahlräume, Stimmabgabe, Prüfung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirke, Feststellung des Wahlergebn isses, Ausscheiden von Abgeordneten, Nachwahl u. a., sowie Musterformulare.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 659-670. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12902-12905). * Enthält: "Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes. Vom 26. Oktober 1924. Anlage. Die Wahlkreise und die Wahlkreisverbände" u. a.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 671-725. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12906-12908). * Enthält: "Bekanntmachung der neuen Fassung des Gesetzes über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Landeswahlgesetz). Vom 28. Oktober 1924. Gesetz über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Landeswahlgesetz)", "Wahlordnung für den Preußischen Landtag. Vom 29. Oktober 1924" u. a.
Sanssouci, den 22. Juni 1842. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2285). * Wahlen in Preußen. Stichworte aus dem Text in 14 Paragraphen: Stände, Landtags-Abgeordnete, Wahlbezirke, Reihenfolge der Vertreter, Stimmen, Stimmenmehrheit, Wahlversammlung, Wähler, verdeckter Stimmzettel, Wahlprotokoll, Wahlhandlung, Provinzial-Kommunal-Landtag, Kreistag, Ausnahme Landratswahl, Ortswähler in Städte und Landgemeinden.
Berlin, Reichsdruckerei 1921. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12043). * Provinz: Für Oberschlesien, und oberschlesisches Abstimmungsgebiet Kreis Namslau. Kreise: Namslau und verbliebener Kreisteil Kreis Kolmar in Posen, Czarnikau, Filehne, Heydekrug und Danziger Niederung.