Vom 13ten Juli 1812. [Und:] Fernerweite Bekanntmachung in Betreff der Vermögens- und Einkommenssteuer. Vom 13ten Juli 1812.
Berlin, den 13ten Juli 1812. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 121-122). * Gedruckt unterzeichnet "Der Staatskanzler Hardenberg". - Freiherr Karl August von Hardenberg .
1812. 7 Blatt mit dreizehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 104). * Ein damaliger Meilenstein ähnlich des Einkommensteuergesetz (ESt), die Vermögenssteuer für Reiche in Berlin. Im ersten Paragraph heißt es "Die Stadt Berlin wird in Zwölf Reviere getheilt". Nach 33 Paragraphen folgt tatsächlich eine "Beilage A" mit sehr ausführlicher Auflistung aller Straßen, Gassen u. a. (z. B. von "Neu Kölln am Wasser" bis "Weinberg am Unterbaum"), Beilage B als Eidesformel und Beilage C als Tabellen (Formularmuster) der Vermögensangaben, sowie dem obligatorischen Zahlungsvermerk als Beilage D.
Berlin den 30. März 1850. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3261). * Vereine und Versammlungen, Bekanntgabe, Statuten usw. "Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten...Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen...[...] Versammlungen nocht beiwohnen". Gleichgestellt sind "öffentliche Aufzüge" auf Straßen im Sinne von Demonstrationen. Genannt sind Regularien Volksversammlungen unter freiem Himmel, Vereinsverbot, Ordner, Leiter oder Redner, mitführen von Waffen u. a.
Berlin den 8ten Juli 1815. 7 Blatt mit vierzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 287). * Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung kam es auch zu einer Kreisreform für jeden Landkreis, mit Gebietsgewinne und Gebietsverluste, um die Verwaltung zu reorganisieren. Als Anhang findet sich hier die Einteilung der "Mi,litair-abtheilung" in Provinzen, samt den jeweiligen Kreisen- Stichwort: Preußische Behördenorganisation, Landratsamt.
Berlin, Reichsdruckerei 1883. S. 237-292 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8952) * Die preußischen Verwaltungsgerichte regelten in 164 Paragraphen nachstehende Angelegenheiten der Provinzen, der Kreise, der Amtsverbände und Stadtgemeinden, wie auch der Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke. Desweiteren regelte es die Armenangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Einquartierung, Sparkassen, Wegepolizei [Verkehrspolizei], Wasserpolizei, Deichangelegenheiten, Fischereipolizei, Jagdpolizei, Gewerbepolizei Gewerbe, Innungen, Märkte), Handelskammer, Feuerlöschwesen, Baupolizei. Ein Inhaltsverzeichnis steht am Ende. - Aufsicht des Staates Preußen.