Verordnung betreffend die Eintragung des fiskalischen Vorrechtes auf die Grundstücke der Kassenoffizianten, Domainenbeamten und anderer öffentlichen Verwalter.

Vom 14ten Januar 1813.
Berlin, den 14ten Januar 1813. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 150).

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