Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden.

Vom 1. August 1883.
Berlin, Reichsdruckerei 1883. S. 237-292 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8952)
* Die preußischen Verwaltungsgerichte regelten in 164 Paragraphen nachstehende Angelegenheiten der Provinzen, der Kreise, der Amtsverbände und Stadtgemeinden, wie auch der Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke. Desweiteren regelte es die Armenangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Einquartierung, Sparkassen, Wegepolizei [Verkehrspolizei], Wasserpolizei, Deichangelegenheiten, Fischereipolizei, Jagdpolizei, Gewerbepolizei Gewerbe, Innungen, Märkte), Handelskammer, Feuerlöschwesen, Baupolizei. Ein Inhaltsverzeichnis steht am Ende. - Aufsicht des Staates Preußen.

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