Berlin, den 2. Juni 1866. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6373). * Das Textmuster der Obligation ist datiert zu Artern. - An der Schmücke, Kyffhäuserkreis.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 655-658. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12901). * Enthält: "Gesetz, betreffend Übertragung der Verwaltung und Ausbeutung der Gemeinschaftsanteile an dem sogenannten Kommunion-Unterharzischen Berg-, Hütten- und Fabrikhaushalt in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung". - Abänderung des Preußisch-Braunschweigischen Vertrags von 1874. Gründung Preußische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft.
Berlin, Decker 1874. 4 Blatt mit acht Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8232). * Es wurden Gebiete von Unterharz, Stadtforst von Goslar, Enklaven in der Feldmark Goslar u. a. Gebiete zusammen mit dem Herzog von Braunschweig geregelt. Nummeriert aufgeführt sind Vitriolhof, Stollen, Rammelsberg. Oker, Juliushütte bei Astfeld, Frau Sophienhütte und Pottaschenhütte bei Langelsheim, Eisenhütte bei Gittelde. Zum Königreich Preußen kam das Gehöft zum Auerhahn, sowie die Grenzregulierungen (mit Nennung von 23 Eigentümer und Ihrer Lage in Goslar (Mühlen, Gasthäuser usw. vor dem Breiten Tor, vor dem Claustor. Sowie Kloster Frankenberg, Ölmühle Fahrenholz im Gosetal. Desweiteren sind Straßen genannt, wie diese aufgeteilt wurden im Okertal, Gemkental und anderswo.
Buckingham Palace London, den 11. Juli 1891. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9471). * Kaiser Wilhelm II., König von Preußen hielt sich bei Unterzeichnung im Buckingham Palast zu London auf.
Berlin, den 15ten Dezember 1825. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 913). * Gemeint sind Prostitution, Huren, Sittenpolizei.
Sanssouci, den 6. November 1841. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., No. 2217). * Urheberrecht für Autoren von Bühnenwerke (Schauspiel und Musik).
Potsdam, den 4. Mai 1857. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4682). * Urheberrecht für Aurtoren von Bühnenwerke (Schauspiel und Musik).