Und: Gemeinde-Ordnung für die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in der Provinz Schleswig-Holstein.
Homburg v. d. Höhe, den 16. August 1869. 9 Blatt mit siebzehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7488-7489) * Detailierte Gemeindeordnung für die evangelischen Kirchengemeinden.
Berlin, den 10. Juli 1892. S. 154-200 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9549). - Das Original der Erstausgabe in sehr guten Zustand. * Rechtliche Stellung der Landgemeinden, Gemeindemitglieder, Gemeindevertretung, Gemeindevermögen, Verwaltung, Gemeindeversammlung, Gemeindebeamte, Gemeindehaushalt. Besondere BestimmungenDie ursprünglichen Paragraphen für Schleswig-Holstein sind ergönzt durch "Besondere Bestimmung für die Kreise Husum, Norderdtihmarschen und Süderdithmarschen", Selbständige Gutsbezirke, Aufsicht des Staates.