Bekanntmachung, betreffend die Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.

Vom 10. Juli 1892.
Berlin, den 10. Juli 1892. S. 154-200 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9549). - Das Original der Erstausgabe in sehr guten Zustand.
* Rechtliche Stellung der Landgemeinden, Gemeindemitglieder, Gemeindevertretung, Gemeindevermögen, Verwaltung, Gemeindeversammlung, Gemeindebeamte, Gemeindehaushalt. Besondere BestimmungenDie ursprünglichen Paragraphen für Schleswig-Holstein sind ergönzt durch "Besondere Bestimmung für die Kreise Husum, Norderdtihmarschen und Süderdithmarschen", Selbständige Gutsbezirke, Aufsicht des Staates.

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