Bekanntmachung über die Seitens beider Häuser des Landtages ertheilte nachträgliche Genehmigung der Verordnung vom 7. Juni 1866., betreffend die Zuweisung der in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg stehenden Truppen zum ersten Wahlbezirke des Regierungsbezirk Potsdam für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten.