Berlin, den 25. März 1841. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2153). * Zur Ergänzung der Kreisordnung waren diese berechtigt, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistag vorliegen usw.
Berlin, den 21. Juni 1842. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2291). * Zahlen für die Zusammensetzung aus Prälaten, Grafen und Herren; Ritterschaft; Städte; Landgemeinden. - Stichworte: Wahlen, Landtag, Ständeausschuß.
Berlin den 8. Juli 1875. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8325). * Aufgeführt sind Kreis Gardelegen, Osterburg, Salzwedel und Stendal. Der Landarmenverband Kreis Neuhakdensleben und Wolmirstedt.
Berlin, den 2. November 1877. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8527). * Fischerei, Fischfang, Provinz Sachsen [Sachsen-Anhalt].
Bad Gastein, den 8. August 1887. 5 Blatt mit neun Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9236). * Fischerei, Fischfang in Anhalt [Sachsen-Anhalt]. Interessant ist hierbei die Liste der Arten (auch mit lateinischen Namen) der Vorkommen und die Mindestgröße des genehmigten Fanges, Uhrzeiten, wie auch die Gewässer mit eingeschränkten Fischereibetrieb (Buchstabe a-k, von der Mulde bis zur Leine mit der Hahle).