Verordnung wegen Auflösung der Magdeburgischen und Halberstädtischen Städte-Feuersozietäten, so wie des Ausscheidens der zu denselben nicht gehörigen Städte und städtischen Gebäude aus den übrigen Sozietäten der Provinz Sachsen, und wegen Ausführung des Provinzial-Städte-Feuersozietäts-Reglements für die Provinz Sachsen.

Vom 5. August 1838.
Berlin, den 5. August 1838. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1919).

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