Verordnung, betreffend die anderweitige Abgrenzung der Bezirke der Landarmenverbände der Provinz Sachsen und der Altmark.

Vom 14. Juni 1875.
Berlin den 8. Juli 1875. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8325).
* Aufgeführt sind die Kreise Gardelegen, Osterburg, Salzwedel und Stendal. Der Landarmenverabdn Kreis Neuhadensleben und Wolmirstedt.

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