Berlin, den 17ten Juli 1813. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 186). * Piaster war eine Währung (Zahlungsmittel) im Osmanischen Reich und daher vor allem in den Grenzländern vorkommend. - Krain, Slowenien, Kroatien, Küstenlande, Kaisertum Österreich usw.