Allerhöchster Erlaß vom 21. Juni 1852., betreffend die Aufhebung des im §. 16. der Polizei-Ordnung für den Hafen von Pillau vom 14. März 1822. enthaltenen unbedingten Verbots des Feuerhaltens und Tabackrauchens auf den im Hafen liegenden Schiffen etc. etc.

Sanssouci, den 21. Juni 1852. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3607).

7,50 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 152512


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!