Baden-Baden, den 2. August 1861. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5429). * Bürgermeister Koster, Gemeinden Namborn und Hofeld.
Berlin, den 30sten October 1816. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 378). * Fremde oder erdichtete Namen (Künstlernamen) waren verboten, Gründe und Strafmaß sind aufgeführt.
Ems, den 12 Juli 1867. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6765). * Zum Namenrecht allgemein, für das ehemalige Köngreich Hannover galt eine andere Organisation. Im Besonderen waren Änderungen waren bei adeligen Namen und Adelprädikaten die Entscheidung des Königs einzuholen.