Allerhöchste Kabinetsorder vom 12. November 1847., betreffend die Erhöhung des Zinssatzes für die, zufolge der Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1846. noch auszugebenden Prioritätsobligationen der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft im Betrage von 248,000 Rthlr.