Neuzeit (Preußen: Gesetze)

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Militär

Gesetz, betreffend die Eheschließung von Militairpersonen.

Vom 3. April 1871.
Berlin den 22. April 1871. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7803)
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Militär

Königl. Verordnung, betreffend die Freiheit der Unteroffiziere und gemeinen Soldaten, über ihr Vermögen zu verfügen.

Vom 18ten März 1812.
Berlin den 12ten Februar 1812. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 71).
* Aufnahme von Darlehen und Schulden, "Den Unteroffizieren und gemeinen Soldaten und deren Ehefrauen", Veräußerung von Grundstücken durch den Kommandant des Regiments, "ohne beiseyn des Feldwebels oder Wachtmeisters in Kaufgeschäfte über diese Sachen einlassen" war verboten.
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Militär

Königlich-Preußische Erklärung wegen gegenseitiger Aufhebung des Abschosses zwischen sämmtlichen Landen der Königlich-Preußischen und Kaiserlich-Oesterreichischen Monarchie, in Betreff des von Militairpersonen hinterlassenen Vermögens.

Vom 8ten September 1835.
Berlin, den 8ten September 1835. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1659).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.)
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Militär

Königlicher Befehl, wonach beim Militair-Stand, zur Bezahlung von Alimenten, Gehälter unter 400 Thlr. bis zur Hälfte in Anspruch genommen werden können.

Vom 23sten Juli 1811.
Berlin den 26sten August 1811. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 45).
* Zahlungsmöglichkeiten für Soldaten in Preußen.
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Militärbeamte

Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1855., betreffend die Doppelrechnung der Kriegsdienstzeit der bei mobilen Truppen angestellten und diesen ins Feld folgenden Beamten der Miltairverwaltung.

Sanssouci, den 14. Juni 1855. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4254).
* Dienstzeit Militärbeamte.
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Militäretat

Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militairverwaltung für das Jahr 1854., sowie die Beschaffung der zur Deckung desselben erforderlichen Geldmittel.

Vom 20. Mai 1854.
Potsdam, den 20. Mai 1854. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4026).
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Militäretat

Gesetz, betreffend den ferneren außerordentlichen Geldbedarf der Militair-Verwaltung für die Jahre 1850. und 1851., so wie die Beschaffung der zur Deckung desselben erforderlichen Geldmittel.

Vom 7. Mai 1851.
Charlottenburg, den 7. Mai 1851. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3387).
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Militärgeistliche

Verordnung, betreffend die evangelischen militairkirchlichen Angelegenheiten im IX. Armeekorps.

Vom 25. November 1868.
Berlin, den 25. November 1868. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7280).
* Aus den Paragraphen sind auch Nachrichten für den Militärgeistlichen in Schleswig, sowie die Christ- und Garnisons-Gemeinde in Rendsburg zu entnehmen. - Militär und Kirche: Militärgeistliche (Militärseelsorger, Militärgeistliche) in Preußen.
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