Allerhöchster Erlaß vom 28. November 1851., betreffend die nachträgliche Heranziehung der als Ernährer ihrer Familien bei den Ersatz-Aushebungen dreimal zurückgestellten und in Folge dessen der allgemeinen Ersatz-Reserve überwiesenen Individuen zum Dienst im stehenden Heere, wenn sie den Zweck der ihnen gewordenen Brücksichtigung nicht erfüllen.

Berlin, den 28. November 1851.
Berlin den 15. Januar 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3474).

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