Königlich-Preußisches Militair-Kirchen-Reglement.

Vom 28sten März 1811.
Berlin, den 28sten März 1811. S. 170-192 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 31).
* Regelwerk für die Militärseelsorge in Preußen. Der Militärprediger und seine Amtsgeschäfte, ergänzend die Verhältnisse der Feldküster. Seinerzeit gab es in den sechs Brigaden je drei Pfarrer, sowie in Berlin. Königsberg und Breslau Garnisonsprediger, der Königsberger musste auch der Litauischen Sprache gewachsen sein, Festungsprediger waren in Pillau und Silberberg. Katholische Prediger gab es nur in Westpreußen und Oberschlesien (auch mit polnischer Sprache), Feldprobst u. a.

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