Berlin, den 28sten Oktober 1810. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5). - Schwach stockfl., erstes Blatt rechts unten gestempelt. * Für die neue Finanzverwaltung in Preußen wurden Verbrauchssteuern und Luxussteuern eingeführt. Beispiel: Darin die heute noch existente Hundesteuer. neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte. Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde, die für ein Gewerbe notwendig waren, und Wachhunde der Bauern.
Berlin den 14. September 1811. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 57). * Aufgelistet werden "die männlichen Domestiken" (a bis i) und "in Rücksicht der Pferde (a bis m) zu erläuterndes. Zur beruflich bedingten Steuerfreiheit von Hunden werden fünf Punkte aufgeführt und abschließend "An Wagen" deren Steuerfreiheit erläutert. Eine ergänzende Erklärung zum Edikt vom 28. Oktober des Vorjahres (Gestzslg. Nr. 5).
Wiesbaden, den 14. August 1868. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7188). * Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
Berlin, den 2. Juni 1866. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6365). * Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
Berlin, den 5. Februar 1870. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7608) * Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
Berlin, den 30. April 1847. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2845). * Befugnis bei Nachlässigkeit und Ungehorsam der Deich-Wachtmannschaft entsprechende Strafmaßnahmen festzusetzen.