Neuzeit (Deutsches Reich: Gesetze 1871-1932)

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Wucher

Gesetz, betreffend ergänzend der Bestimmungen über den Wucher.

Vom 19. Juni 1893. RGB Nr. 24.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* "Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder Unerfahrenheit eines Andern mit Bezug auf Darlehen oder auf Stundung einer Geldforderung...gewähren lässt...wird wegen Wuchers mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe...bestraft" (Artikel I), "Die Bestimmungen finden keine Anwendungen: auf...öffentliche Banken, Notenbanken, Bodenkreditinstitute und Hypothekenbanken auf Aktien...".
Bestellnummer: 139469
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Württemberg - Brennerei

Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Königreich Württemberg.

Vom 23. September 1887.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. 1 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1748).
* "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc." für das Gebiet des Königreich Württemberg "Gegeben Berlin, den 23. September 1887" (Wilhelm bzw. Fürst von Bismarck). - Stichworte (nicht genannt:) Brennerei, Schnaps, Obstler, Korn.
Bestellnummer: 143897
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Ziegeleien

Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.

Berlin, den 27. April 1893. Der Stellvertreter der Reichskanzlers. Von Boetticher. RGB Nr. 14.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. S. 148-150 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Bestimmungen bei Gewinn und Transport von Rohmaterial, an den Oefen und der Handformerei (Streichen oder Schlagen). Die Wochenarbeitszeit durfte sechsundsechzig Stunden nicht überschreiten...
Bestellnummer: 139451
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Zigarrenfabrikation

Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Fertigung von Cigarren bestimmten Anlagen.

Vom 8. Juli 1893. RGB Nr. 27.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Abrippen, Anfertigung und Sortieren der Cigarren: Beschaffung der Arbeitsräume, Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern.
Bestellnummer: 139473
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Zölle

Gesetz, betreffend die Erhebung eines Zollzuschlags für aus Rußland kommende Waaren.

Vom 29. Juli 1893. RGB Nr. 29.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Angebunden: Verordnung, betreffend die Erhebung eines Zollzuschlags für aus Finland kommende Waaren. Vom 17. August 1893. 1 Blatt.
* "Gegeben Cowes, den 19. Juni 1893, an Bord Meiner Yacht "Hohenzollern" den 29. Juli 1893". Aufgeführt sind 42 verschiedene Warenarten auf Grund des Zolltarifgesetz vom 15. Juli 1879 für Rußland (mit Ausnahme von Finnland). Letztere Sonderregelung für Finnland wurde schon kurz danach aufgehoben.
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Zucker

Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend.

Vom 9. Juli 1887.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. S. 308-328 (komplett).. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1737).
* Steuer von Rübenzucker für Fabrikinhaber: Anwendung, "Steuerkontrole über die Zuckerfabriken", "Anzeigen in Bezug auf Räume und Geräte", Defraudation, Strafen, sowie andere Kapitel. - Stichworte: Zuckerraffinerie, Zuckerfabrik, Stärkezucker.
Bestellnummer: 143890
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