Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.

Berlin, den 27. April 1893. Der Stellvertreter der Reichskanzlers. Von Boetticher. RGB Nr. 14.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. S. 148-150 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Bestimmungen bei Gewinn und Transport von Rohmaterial, an den Oefen und der Handformerei (Streichen oder Schlagen). Die Wochenarbeitszeit durfte sechsundsechzig Stunden nicht überschreiten...

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