Neuzeit (Deutsches Reich: Gesetze 1871-1932)

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Italien

Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Vom 25. Mai 1893. [RGB Nr. 20].
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Nr. 2104).
* Genannt sind auf der Seite auch der Ausschluß bestimmer Strecken für das Gesetz, so die der Dalmatiner Staatsbahn mit den Linien "a. Spalato-Siveric-Knin. b. Perkovic-Slivno-Sebenico", dann der Kolomeaer Lokalbahnen: "c. Kolomea-Sloboda rungurska nebst Abzweigungen. d. Nadwornianski przedmiescie Szeparowce-Kniazdwór" und endlich der Flügelbahnen "e. Podleze-Niepolomice. f. Lititz-Nürschan. g. Wama-Russ. Moldawitza". In Folge der Eröffnung der Strecke "der K. K. Südbahngesellschaft (österreichische Linien)" waren ausgeschlossen die Schmalspurbahnen "h. Mödling-Hinterbrühl nächst Wien (mit elektrischem Betriebe) i. Preding-Wieselsdorf-Stainz. k. Pöltschach-Gonobitz".
Bestellnummer: 139461
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Kolonien

Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1893/94.

Vom 26. März 1893. RGB Nr. 9.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. S. 123-130 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 2080).
* Gegeben Berlin im Schloß, den 26. März 1893. [Kaiser] Wilhelm. Graf von Caprivi. Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsplan) in den deutschen Kolonien von Afrika. Die Ausgaben für Weiße und für Farbige sind in den einzelnen Ressorts getrennt aufgeführt. Genannt ist auch die Handhabung für die Einnahmen beim Verkauf von Elfenbein (auf Stationen und Expeditionen).
Bestellnummer: 139450
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Luxemburg

Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften über den wechselseitígen Verkehr zwischen Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.

Vom 29. Mai 1893. RGB Nr. 21.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. Komplettes Doppelblatt mit den S. 189-192. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Betrifft ausschließlich den Transport von Leichen, "rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände..." für Deutschland und der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. Am Schluß ist ein Musterformular "Leichen-Paß" abgedruckt. - Eisenbahnfrachtverkehr.
Bestellnummer: 139462
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Magdeburg

Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Magdeburger Privatbank..

Vom 29. April 1893. RGB [Nr. 15.].
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Nr. 2095).
* Schuldscheine der Magdeburger Privatbank. Gedruckt unterzeichnet "Der Reichskanzler" [Otto von Bismarck]. In Vertretung: von Boetticher. - Geldgeschichte, Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Privatnotenbank.
Bestellnummer: 139453
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Margarine

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter.

Vom 26. Juli 1887.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. 2 Blatt (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1742).
* "Anliegendes Muster" zur Bezeichnung von Gefäße und Umhüllungen der Margarine. Unterzeichnet von v. Boettcher (Stellvertreter des Reichskanzlers).
Bestellnummer: 143893
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Margarine

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter.

Vom 12. November 1887.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. 1 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1754).
* Ergänzung zu einem Gesetz, "Bei runden oder länglich runden Gefäßen, deren Deckel einen größten Durchmesser von weniger als 35 Centimeter hat, darf die Länge der die Inschrift "Margarine" umgebenden Einrahmung [sic Rahm] bis auf 15 Centimeter ermäßigt werden. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Von Boettcher".
Bestellnummer: 143900
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Margarine

Gesetz, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter.

Vom 12. Juli 1887.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. 1 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1739).
* Über Handel und Verpackung von Margarine. "Gegeben Coblenz, den 12. Juli 1887. Wilhelm" (Kaiser).
Bestellnummer: 143892
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Marschallinseln - Marshallinseln

Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschall-Inseln.

Berlin, 22. Juni 1889. RGB No. 14.
Berlin, Reichsdruckerei 1889. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Erwerb von herrenlosen Land und Grundstücke von Eingeborenen waren von dieser Regelung ausgenommen. Für die seit 16. April 1888 bestehende Schutzherrschaft der Pleasant-Insel [Pleasant Island, später Nauru] gab es eine Grundbuch-Klausel, daß für dortige Rechte der Antrag bis 1890 eingereicht sein musste. - Gedruckt unterzeichnet von Kaiser Wilhelm II. von Preußen bzw. von Boetticher. - Marschallinseln, Marshallinseln, Marshall Islands.
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Maße und Gewichte

Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung.

Vom 26. April 1893. RGB Nr.15.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Nr. 2094)
* Unterzeichnet mit "[Kaiser] Wilhelm / von Boettcher", auf Reise "Gegeben zu Rom, den 26. April 1893". Längenmaaße, Flächenmaaße, Körpermaaße. - Maßordnung, Maße und Gewichte.
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Namibia

Verordnung, betreffend das Aufgebot von Landansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.

Vom 2. April 1893. RGB Nr. 13.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Landansprüche im ehem. Deutsch-Südwestafrika.
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