Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften über den wechselseitígen Verkehr zwischen Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.

Vom 29. Mai 1893. RGB Nr. 21.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. Komplettes Doppelblatt mit den S. 189-192. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Betrifft ausschließlich den Transport von Leichen, "rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände..." für Deutschland und der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. Am Schluß ist ein Musterformular "Leichen-Paß" abgedruckt. - Eisenbahnfrachtverkehr.

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