Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschall-Inseln.

Berlin, 22. Juni 1889. RGB No. 14.
Berlin, Reichsdruckerei 1889. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Erwerb von herrenlosen Land und Grundstücke von Eingeborenen waren von dieser Regelung ausgenommen. Für die seit 16. April 1888 bestehende Schutzherrschaft der Pleasant-Insel [Pleasant Island, später Nauru] gab es eine Grundbuch-Klausel, daß für dortige Rechte der Antrag bis 1890 eingereicht sein musste. - Gedruckt unterzeichnet von Kaiser Wilhelm II. von Preußen bzw. von Boetticher. - Marschallinseln, Marshallinseln, Marshall Islands.

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