Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1893/94.

Vom 26. März 1893. RGB Nr. 9.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. S. 123-130 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 2080).
* Gegeben Berlin im Schloß, den 26. März 1893. [Kaiser] Wilhelm. Graf von Caprivi. Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsplan) in den deutschen Kolonien von Afrika. Die Ausgaben für Weiße und für Farbige sind in den einzelnen Ressorts getrennt aufgeführt. Genannt ist auch die Handhabung für die Einnahmen beim Verkauf von Elfenbein (auf Stationen und Expeditionen).

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