* Druckerzeugnisse in Form von Ansichten, Darstellungen, Ereignisse, Flugblätter, Landkarten, Plakate, Porträts und Reklame, ergänzt durch Aquarelle, Gemälde und Zeichnungen.
Berlin den 19. April 1845. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2557). * Schlußparagraph: "...findet auch Anwendung auf die vormals zum Königreich Sachsen gehörig gewesenen Aemter Belzig, Dahme und Jüterbog und die Herrschaft Baruth. - Gemeint war damit der zur Ergänzung der Kreisordnung veröffentlichte Text, laut dem diese berechtigt sind, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.
Berlin, den 1. Mai 1841. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2150). * Zur Ergänzung der Kreisordnung, "auch für die sechs landräthlichen Kreise der Niederlausitz", waren diese berechtigt, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.
Berlin, den 21. Juni 1842. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2287). * Kurmark, Neumark usw. Genannt ist auch die Zahl der Mitglieder für 1. Stand aus Altmark, Priegnitz [Prignitz], Mittelmark und inkorporierten Kreisen und Ukermark, Neumark, Niederlausitz. Sodann Stand der Städte, Stand der Landgemeinden (Abgeordnete und gemeinschaftlich von Altmark, Neumark und Niederlausitz). Stichworte: Wahlen, Wahfdirigent, Walhperiode, Abgeordneter, Provinzial-Landtag, Ständeausschuß.
Teplitz, den 23sten Juli 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1208). - Etwas Stockflecken. * Über Lieferungen und Leistungen während der Kriegsperiode mit einer Frist für die Gläubiger, sich bei Anspruch an die Niederlausitzer ständigen Fonds zu melden. Der König hielt sich damals in Teplitz im Bade auf.
Berlin, den 1sten Juli 1823. 5 Blatt mit neun Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 811). - Erste Seite gebräunt, etwas Stockflecken. * "...für den ständischen Verband die Vorschriften...wegen Anordnung der Provinzialstände". Für die "Nieder-Lausitz" sind die Stände in den drei Klassen aufgeteilt. Zum ersten Stand zählte das Domkapitel zu Brandenburg, die Grafen zu Solms-Baruth, der Herrenstand der Niederlausitz und die Ritterschaft. Der zweite Stand "aus den Städten" und der dritte Stand "aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern und Bauern. Enthält daher die Regelungen für Familienmitglieder oder gewählte Abgeordnete auf den Provinzial-Landtag. - * Provinzialstände, Provinziallandtag der Provinz Brandenburg (Landtag).
Berlin, den 17ten August 1825. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 963). * Besondere Vorschriften "wegen Anordnung der Provinzialstände". Für die "Nieder-Lausitz" sind die Stände in den drei Klassen tabellarisch aufgezählt, sowie die jeweilige Anzahl der Abgeordneten (für Standesherren, Ritterschaft, Luckau, Lübben, Calau, Guben, Sorau, Forst ("Forste"), Triebel, Pförten, Christianstadt, Gassen, Fürstenberg, Lieberose, Friedland. Spremberg, Dobrilugk, Finsterwalde ("Finsterwald"), Golßen, Kirchhain, Sonnewalde ("Sonnenwalde"), Lübbenau, Vetschau, Drebkau ("Drebkow") und Senftenberg, sowie für die Kreise Lübben Luckau, Calau, Guben, Sorau und Spremberg. Zum Ersten Stand der Neumark zählte auch der Crossener und Cottbuser Kreis. Desweiteren in den Artikeln die Rechte der Rittergüter, über Abgeordnete, Ladung zu Sitzungen, Reisekosten usw.