Brandenburg - Niederlausitz

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Niederlausitz - Erbschaftsrecht

Verordnung die Aufhebung der Erbunterthänigkeit in dem Cottbusser Kreise, den beiden Lausitzen und den übrigen vormals Königlich-Sächsischen Landestheilen betreffend.

Vom 18ten Januar 1819.
Berlin, den 18ten Januar 1819. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 512).
Bestellnummer: 150328
15,00 EUR
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Niederlausitz - Graphik

Bitte beachten Sie unseren Online Katalog "Graphik - Brandenburg: Niederlausitz".


* Druckerzeugnisse in Form von Ansichten, Darstellungen, Ereignisse, Flugblätter, Landkarten, Plakate, Porträts und Reklame, ergänzt durch Aquarelle, Gemälde und Zeichnungen.
Bestellnummer: 170756
10,00 EUR
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Niederlausitz - Kreisstände

Ergänzung der Verordnung vom 25. März 1841. über die Befugnisse der Kreisstände in der Kur- und Neumark Brandenburg und dem Markgrafthum Niederlausitz, Ausgaben zu beschließen.

D. d. den 7. März 1845.
Berlin den 19. April 1845. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2557).
* Schlußparagraph: "...findet auch Anwendung auf die vormals zum Königreich Sachsen gehörig gewesenen Aemter Belzig, Dahme und Jüterbog und die Herrschaft Baruth. - Gemeint war damit der zur Ergänzung der Kreisordnung veröffentlichte Text, laut dem diese berechtigt sind, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.
Bestellnummer: 151375
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Niederlausitz - Kreisstände

Verordnung über die Befugnisse der Kreisstände in der Kur- und Neumark Brandenburg und dem Markgrafenthum Niederlausitz, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten.

Vom 25. März 1841.
Berlin, den 1. Mai 1841. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2150).
* Zur Ergänzung der Kreisordnung, "auch für die sechs landräthlichen Kreise der Niederlausitz", waren diese berechtigt, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.
Bestellnummer: 150904
15,00 EUR
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Niederlausitz - Kreisstände

Verordnung über die Bildung eines Ausschusses der Stände der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz.

Vom 21. Juni 1842.
Berlin, den 21. Juni 1842. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2287).
* Kurmark, Neumark usw. Genannt ist auch die Zahl der Mitglieder für 1. Stand aus Altmark, Priegnitz [Prignitz], Mittelmark und inkorporierten Kreisen und Ukermark, Neumark, Niederlausitz. Sodann Stand der Städte, Stand der Landgemeinden (Abgeordnete und gemeinschaftlich von Altmark, Neumark und Niederlausitz). Stichworte: Wahlen, Wahfdirigent, Walhperiode, Abgeordneter, Provinzial-Landtag, Ständeausschuß.
Bestellnummer: 151067
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Niederlausitz - Kriegsschulden

Auszug aus der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 23sten Juli 1829., betreffend die Regulirung des Kriegsschuldenwesen der Niederlausitz.

Teplitz, den 23sten Juli 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1208). - Etwas Stockflecken.
* Über Lieferungen und Leistungen während der Kriegsperiode mit einer Frist für die Gläubiger, sich bei Anspruch an die Niederlausitzer ständigen Fonds zu melden. Der König hielt sich damals in Teplitz im Bade auf.
Bestellnummer: 149383
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Niederlausitz - Landtag

Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für die Mark Brandenburg und das Markgrafenthum Niederlausitz.

Vom 1sten Juli 1823.
Berlin, den 1sten Juli 1823. 5 Blatt mit neun Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 811). - Erste Seite gebräunt, etwas Stockflecken.
* "...für den ständischen Verband die Vorschriften...wegen Anordnung der Provinzialstände". Für die "Nieder-Lausitz" sind die Stände in den drei Klassen aufgeteilt. Zum ersten Stand zählte das Domkapitel zu Brandenburg, die Grafen zu Solms-Baruth, der Herrenstand der Niederlausitz und die Ritterschaft. Der zweite Stand "aus den Städten" und der dritte Stand "aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern und Bauern. Enthält daher die Regelungen für Familienmitglieder oder gewählte Abgeordnete auf den Provinzial-Landtag. - * Provinzialstände, Provinziallandtag der Provinz Brandenburg (Landtag).
Bestellnummer: 147657
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Niederlausitz - Pfarrzwang

Allerhöchste Kabinetsorder vom 15ten September 1826., betreffend die Aufhebung des Pfarrzwanges in der Niederlausitz.

Berlin, den 15ten September 1826. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1030).
Bestellnummer: 154370
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Niederlausitz - Provinzialstände

Verordnung, wegen der nach dem Edikte vom 1sten Juli 1823. vorbehaltenen Bestimmungen für die Kur- und Neumark und Niederlausitz.

Vom 17ten August 1825.
Berlin, den 17ten August 1825. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 963).
* Besondere Vorschriften "wegen Anordnung der Provinzialstände". Für die "Nieder-Lausitz" sind die Stände in den drei Klassen tabellarisch aufgezählt, sowie die jeweilige Anzahl der Abgeordneten (für Standesherren, Ritterschaft, Luckau, Lübben, Calau, Guben, Sorau, Forst ("Forste"), Triebel, Pförten, Christianstadt, Gassen, Fürstenberg, Lieberose, Friedland. Spremberg, Dobrilugk, Finsterwalde ("Finsterwald"), Golßen, Kirchhain, Sonnewalde ("Sonnenwalde"), Lübbenau, Vetschau, Drebkau ("Drebkow") und Senftenberg, sowie für die Kreise Lübben Luckau, Calau, Guben, Sorau und Spremberg. Zum Ersten Stand der Neumark zählte auch der Crossener und Cottbuser Kreis. Desweiteren in den Artikeln die Rechte der Rittergüter, über Abgeordnete, Ladung zu Sitzungen, Reisekosten usw.
Bestellnummer: 147658
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