Verordnung über die Bildung eines Ausschusses der Stände der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz.

Vom 21. Juni 1842.
Berlin, den 21. Juni 1842. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2287).
* Kurmark, Neumark usw. Genannt ist auch die Zahl der Mitglieder für 1. Stand aus Altmark, Priegnitz [Prignitz], Mittelmark und inkorporierten Kreisen und Ukermark, Neumark, Niederlausitz. Sodann Stand der Städte, Stand der Landgemeinden (Abgeordnete und gemeinschaftlich von Altmark, Neumark und Niederlausitz). Stichworte: Wahlen, Wahfdirigent, Walhperiode, Abgeordneter, Provinzial-Landtag, Ständeausschuß.

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