Luckau, Abteilung Volksbildung beim Rat des Kreises 1988. 96 S. Illustr. Orig.-Karton. - Sehr guter Zustand. * Naturkundlich-Historischer Führer zu Botanisch-Zoologischen und Denkmalpflegerischen Stätten. Hauptkapitel: Wir erkunden Lebensräume in der heimatlichen Natur. Eisenzeitliche, slawische und frühdeutsche Burgen. Ländliche und städtische Bauweisen und Baustile. Museen und Gedenkstätten.
Zur Frühgeschichte der Stadt Luckau. Mit Planskizze. Hrsg. Kreismuseum Luckau in Verbindung mit dem Kulturbund der DDR, Kreisleitung Luckau und der Abteilung Kultur beim Rat des Kreises Luckau
Luckau, Kreismuseum 1976. 36 S. Orig.-Karton. - Sehr guter Zustand.
Berlin, den 11. Mai 1868. 4 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7097). * Aufgezählt sind Niederungsgrundstücke im Kreis Sorau zu Mallwitz, Muckrow, Leuthen und Kotsemke, sowe im Kreis Crossen (Hermswalde).
Berlin, den 24sten Juli 1832. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1377). * Originaldruck mit der Bestätigung des Stadtrechts. 1888-1937 auch Wendisch Buchholz. Heute mit Köthen am Köthener See zum Amt Amt Schenkenländchen im Landkreis Dahme-Spreewald.
* Druckerzeugnisse in Form von Ansichten, Darstellungen, Ereignisse, Flugblätter, Landkarten, Plakate, Porträts und Reklame, ergänzt durch Aquarelle, Gemälde und Zeichnungen.
Berlin den 19. April 1845. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2557). * Schlußparagraph: "...findet auch Anwendung auf die vormals zum Königreich Sachsen gehörig gewesenen Aemter Belzig, Dahme und Jüterbog und die Herrschaft Baruth. - Gemeint war damit der zur Ergänzung der Kreisordnung veröffentlichte Text, laut dem diese berechtigt sind, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.
Berlin, den 1. Mai 1841. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2150). * Zur Ergänzung der Kreisordnung, "auch für die sechs landräthlichen Kreise der Niederlausitz", waren diese berechtigt, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.
Berlin, den 21. Juni 1842. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2287). * Kurmark, Neumark usw. Genannt ist auch die Zahl der Mitglieder für 1. Stand aus Altmark, Priegnitz [Prignitz], Mittelmark und inkorporierten Kreisen und Ukermark, Neumark, Niederlausitz. Sodann Stand der Städte, Stand der Landgemeinden (Abgeordnete und gemeinschaftlich von Altmark, Neumark und Niederlausitz). Stichworte: Wahlen, Wahfdirigent, Walhperiode, Abgeordneter, Provinzial-Landtag, Ständeausschuß.