Berlin, R. v. Decker 1938. 6 Blatt mit zwölf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 14424-14426). * Das "Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1938" gibt auf den ersten acht Seiten über Ein- und Ausgaben des Preußischen Staates. Unter Nr. 14426 ist auf zwei Seiten die "Einundzwanzigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 21. März 1938" abgedruckt. Darin sind im wesentlichen 68 Gemeinden des Saalkreis aufgelistet (die Städte Könnern, Löbejün, Wettin und Ammendorf, sowie die Landgemeindne von Bebitz bis Wurp), vom Landkreis Gifhorn insgesamt 28 Landgemeinden (von Allenbüttel bis Weyhausen).
Berlin, R. v. Decker 1938. 3 Blatt mit fündf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 14436-14438). * Enthält zum Beginn auf den ersten beiden Seiten die "Verordnung zur Durchführung des Mittelschulgesetzes. Vom 13. April 1938" (Stichwort: Mittelschulen, Realschulen). Unter Nr. 14476 ist auf zwei Seiten die "Einundzwanzigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 27. April 1938" abgedruckt. Darin sind im wesentlichen Gemeinden der Kreise Beuthen-Tannenberg (11, von Bobrek-Karf bis Stillersfeld) und alle vom Kreis Tost-Gleiwitz (sehr zahlreich, von Ackerfelde O.S. bis Zwieborn).
Berlin, R. v. Decker 1938. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 14446-14447). * Unter Nr. 14446 ist auf zwei Seiten die "Dreiundzwanzigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 27. Juli 1938" abgedruckt. Darin sind Gemeinden der Kreise Bielefeld (Zuwachs vom Kreis Halle i. W.), Landkreis Herford (aus dem Kreis Lübbecke), Kreis Minden, Paderborn (nur 4: Bad Lippspringe, Marienloh, Neuhaus und Stadt Paderborn), Kreis Wiedenbrück, sowie aus dem Kreis Borken und einige wenige andere aufgeführt - Auf dem letzten Blatt findet sich noch eine "Verordnung über die Erhebung von Kurtaxen im Landkreis Eutin. Vom 3. August 1938" (im Gegenzug wurde außer Kraft gesetzt die Kurtaxe im Fürstentum Lübeck für Niendorf, Klein-Timmendorferstrand, Scharbeutz und Haffkrug (Bildung eines Ostseebäderfond).
Berlin, R. v. Decker 1940. S. 31-34 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzbl. Nr. 14522). * Enthält die "Einunddreißigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 6. Mai 1940", aufgeführt sind vor allem Gemeinden im Landkreis Görlitz (Hermsdorf, Holtendorf, Lissa, Penzig, Reihenbach Oberlausitz), Goldberg, Sprottau (Eckersdorf, Freiwealdau, Halbau, Machenau, Primkenau Stadt, Sagan Stadt, Schönthal und Sprottau Stadt), Köslin, Cammin, Franzburg-Barth, Ueckermünde, Königsberg Nm. (Altcüstrinchen, Alt Glietzen, Hohenwutzen, Neu Glietzen, Niederwutzen), Segeberg, Moers und Rees.
Berlin, Reichsdruckerei 1927. 1 Blatt (S. 15). 4°. (Gesetzslg., Nr. 13199). * Enthält: "Gesetz über die Bereitstellung von Staatsmitteln zur verstärkter Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen".
Berlin den 3. Dezember 1921. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12197). * In Ergänzung zum Reichsgesetz wurden in Preußen weitere Artikel zur Wohnungsbauförderung geschaffen.
Berlin, den 30. November 1922. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12401). * Vor genau 100 Jahren. Daß zur Räumung einer Wohnung polizeilicher Zwang angewendet werden darf.
Berlin, Reichsdruckerei 1925. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12958). * Enthält: Verordnung zur Ausführung der Verordnung der Reichsregierung über die Behebung der dringenden Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919".