Verfügung des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend Anwendung polizeilichen Zwanges bei Durchführung von Wohnungsbeschlagnahmen usw.

Vom 30. November 1922.
Berlin, den 30. November 1922. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12401).
* Vor genau 100 Jahren. Daß zur Räumung einer Wohnung polizeilicher Zwang angewendet werden darf.

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