Berlin, den 10. Juli 1892. S. 154-200 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9549). - Das Original der Erstausgabe in sehr guten Zustand. * Rechtliche Stellung der Landgemeinden, Gemeindemitglieder, Gemeindevertretung, Gemeindevermögen, Verwaltung, Gemeindeversammlung, Gemeindebeamte, Gemeindehaushalt. Besondere BestimmungenDie ursprünglichen Paragraphen für Schleswig-Holstein sind ergönzt durch "Besondere Bestimmung für die Kreise Husum, Norderdtihmarschen und Süderdithmarschen", Selbständige Gutsbezirke, Aufsicht des Staates.