Berlin den 11. April 1862. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 5513). * Für den Chausseebau im Landesteil von Altpommern und die Altpommersche Landstube, samt Textmuster Obligation und Zins-Kupon.
Berlin den 14. Juni 1849. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3133). * Für den Straßenbau in Alt-Pommern auch mit Textmuster der Obligation (datiert zu Stettin).
Berlin im Schloß, den 13. Februar 1913. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 11258). - Sehr guter Zustand. * Bekanntgabe des Inkrafttretens Gesetz, betreffend die Änderung der Amtsgerichtsbezirke Altdamm, Gollnow, Greifenhagen und Stargard i. Pomm.
Berlin, 1. Juli 1823. 4 Blatt (mit 7 Seiten Text). Gr.-8°. Fadenheftung. (Gesetzslg., No. 813). - Etwas stockfl. * Der Provinzial-Landtag in den sieben preußischen Provinzen, hier Pommern ("begreift 1) Altvorpommern, 2) Neuvorpommern und Rügen, 3) Hinterpommern"), hatte den Namen der tagenden Gremien Provinzialstände (1823-1848 und dann wieder von 1851-1875), in der ländliche adlige Grundbesitzer, die Städte und die Großbauern die Deputierten bildeten. Im vorliegenden Dokument umfasst der Verband Altvorpommern, Neuvorpommern und Rügen, sowie Hinterpommern. Die Stände bestanden aus den genannten Kreisen, wobei der Fürst zu Putbus eine sog. Vixilstimme hatte. Zum Versammlungsort wurde Stettin bestimmt, auch die üblichen Reisekosten und Tagegelder waren schon geregelt. - Provinziallandtag der Provinz Pommern (Landtag).