Polizei-Ordnung für die Häfen zu Colbergermünde, Stolpmünde und Rügenwaldermünde.

Vom 29. April 1842.
Berlin am 19. Juli 1842. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2280).
* Kolberg - Stolp - Rügenwalde.

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