Anweisung für die Gerichtsbehörden, über die, nach erfolgter Aufhebung der Suspension der Militairprozesse, bei dem gerichtlichen Verfahren zu beobachtenden Modalitäten.

Vom 20sten März 1816.
Berlin, den 20sten März 1816. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 343).
* Mit Nennung von General-Lieutenant von Ziethen.

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