Anweisung für die Gerichtsbehörden, über die, nach erfolgter Aufhebung der Suspension der Militairprozesse, bei dem gerichtlichen Verfahren zu beobachtenden Modalitäten.
Vom 20sten März 1816.
Berlin, den 20sten März 1816. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 343). * Mit Nennung von General-Lieutenant von Ziethen.