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Allerhöchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen im Kreise Mohrungen: a) von Liebstadt über Gudnick nach der Preußisch-Holländer Kreisgrenze auf Sommerfeld, b) von Maldeuten nach Saalfeld, c) von Saalfeld über Geißeln nach der Preußisch-Holländer Kreisgrenze, und d) von Taabern oder Miswalde nach Altstadt.