Allerhöchste Kabinetsorder vom 12ten Januar 1833., wonach Gewerbescheine zum Aufsuchen von Bestellungen auf Edelsteine und edle Fossilien, als Achate, Karneole etc. oder auf Quincaillerie-Waaren, deren Hauptwerth in solchen Steinen besteht, nicht ferner ertheilt werden soll.

Berlin, den 12ten Januar 1833. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1412).
* Gewerbliches Sammeln von Mineralien, Halbedelsteinen usw. (Mineraliensammeln) in Preußen.

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