Allerhöchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen im Kreise Mohrungen: a) von Liebstadt über Gudnick nach der Preußisch-Holländer Kreisgrenze auf Sommerfeld, b) von Maldeuten nach Saalfeld, c) von Saalfeld über Geißeln nach der Preußisch-Holländer Kreisgrenze, und d) von Taabern oder Miswalde nach Altstadt.
Sanssouci, den 23. Oktober 1856. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4554).