Allerhöchste Kabinetsorder vom 10ten Februar 1825., wegen der den minderjährigen Soldaten zu gestattenden Freiheit, ohne Zustimmung ihrer Eltern, nach geleisteter dreijähriger Dienstzeit, fortdienen zu können.

Berlin, den 10ten Februar 1825. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 919).
* Über die Verlängerung der Dienstzeit von Minderjährigen in Preußen, die ohne Absprache mit den Eltern den Militärdienst fortsetzen (sich weiter verpflichten) konnten.

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